MPE-Jobatlas Röntgendiagnostik

Geschätzte Jobsituation von Medizinphysik-Experten (MPE) in der Röntgendiagnostik je Bundesland – Basierend auf der MPE-Pflicht nach § 14 StrlSchG i. V. m. §§ 131/132 StrlSchV und dem Personalschlüssel (0,06 VZÄ je CT, 0,08 VZÄ je Interventionsanlage). CT- und Angio-Anlagen werden dabei getrennt modelliert: CT aus Krankenhaushäusern + ambulanter Versorgung, Angio eigenständig (Anker: ≥ 1.212 Herzkatheterlabore 2020).

🔒 100 % DSGVO-konform: keine Cookies, kein Tracking, keine externen Anfragen 📊 Basis: Destatis + StrlSchG/StrlSchV · Schätzungen gekennzeichnet

Bundesländer im Vergleich

Bundesland Einw. (Mio.)¹ Krankenh.² CT³ Angio³ MPE-Bedarf (VZÄ)³⁴ & gewählte Metrik

Metrik wählen (Balkendiagramm)

Das Diagramm zeigt dieselben Modellschätzungen wie die Tabelle – umschaltbar über die Chips oben.

Quellen & Methodik

Datenherkunft: (¹) amtliche Statistik, (²) amtliche Statistik, teilweise genähert, (³) eigene Modellschätzung aus öffentlich dokumentierten Annahmen, (⁴) Personalschlüssel aus der Fachdiskussion, (⁵) keine Daten verfügbar – eine amtliche Registrierung der MPE mit Fachkunde Röntgendiagnostik existiert nicht. Die Zahl verfügbarer MPE wird daher auf dieser Seite bewusst nicht geschätzt.
DatenspalteQuelle (öffentlich zugänglich)Status
Bevölkerung ¹Destatis, Bevölkerungsstand 31.12.2024amtlich
Krankenhäuser ²Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2023 – gesamt DE 1.874; BY 352, NW 333, BW 244 verifiziert; übrige Länder genähert, vollständige Länder-Tabelle im Statistischen Bericht (xlsx-Download)amtlich / ≈
CT-Anlagen ³Modellannahme: KH × 1,4 + Einw. × 0,8/Mio. Amtliche Gerätezahl je Land: „Ausstattung nach Bundesländern“ im o. g. Statistischen Berichtgeschätzt
Angio-Anlagen ³Eigenständiges Modell (nicht aus CT abgeleitet): KH × 0,75 + Einw. × 0,3/Mio. Ankerpunkte: mind. 1.212 Herzkatheterlabore 2020 plus radiolog./neuroradiol. Angio-Suiten; insgesamt 14.466 Großgeräte in Krankenhäusern (2022). MPE-Pflicht betrifft v. a. Angioanlagen mit Durchleuchtung/Interventiongeschätzt
MPE-Bedarf ³⁴Personalschlüssel 0,06 VZÄ/CT und 0,08 VZÄ/Interventionsanlage, vgl. medizinphysik.wiki, plus Strukturterm 0,05 VZÄ je Krankenhaus für fixe Mindestbetreuung (Konstanzprüfungen, Einweisungen, Wegezeiten). Beispiel SH: reine Geräterechnung ≈ 5,6 VZÄ – real allein UKSH Kiel + Lübeck 5 VZÄ zzgl. Praxen-MPEs und externe Dienstleister. Flächenländer mit dispergierten kleinen Standorten brauchen also je Anlage mehr MPE-Zeit als der Bundesdurchschnittabgeleitet
MPE-Zahl je Land ⁵Nicht vorhanden. Ärztliche Stellen erhalten Jahresmeldungen zu Geräten/Dosiswerten, aber kein MPE-Personalregister; Fachkundebescheinigungen sind nicht nach Bundesländern veröffentlicht. Echte Zahlen ggf. per Anfrage an Landesbehörden (Zusammenarbeitsnachweise bei der Anzeige nach § 19 StrlSchG)Datenlücke
Geräte-RegistrierungJede Röntgeneinrichtung (inkl. CT) ist nach § 19 StrlSchG spätestens 4 Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen – die Daten liegen also amtlich vor, werden aber nicht je Bundesland veröffentlicht. Ersatz der Schätzung möglich per Informationsanfrage (IFG) oder über die „Ausstattung nach Bundesländern“ im Destatis-Statistischen Berichtamtlich, nicht publiziert
Rechtsrahmen§ 14 StrlSchG, §§ 131/132 StrlSchV, SSK-Empfehlung 2017amtlich

Rechtlicher Rahmen: Seit dem 31.12.2018 ist die Hinzuziehung eines MPE für dosisintensive Röntgenanwendungen (CT, interventionelle Angiographie u. a.) Pflicht; Altanlagen ohne Nachweis seit dem 31.12.2022. Quellen: Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 14 Abs. 1 Nr. 2b, StrlSchV §§ 131/132, SSK-Empfehlung 2017, DGMP/APT-Ausbildungskonzept.