| Bevölkerung ¹ | Destatis, Bevölkerungsstand 31.12.2024 | amtlich |
| Krankenhäuser ² | Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2023 – gesamt DE 1.874; BY 352, NW 333, BW 244 verifiziert; übrige Länder genähert, vollständige Länder-Tabelle im Statistischen Bericht (xlsx-Download) | amtlich / ≈ |
| CT-Anlagen ³ | Modellannahme: KH × 1,4 + Einw. × 0,8/Mio. Amtliche Gerätezahl je Land: „Ausstattung nach Bundesländern“ im o. g. Statistischen Bericht | geschätzt |
| Angio-Anlagen ³ | Eigenständiges Modell (nicht aus CT abgeleitet): KH × 0,75 + Einw. × 0,3/Mio. Ankerpunkte: mind. 1.212 Herzkatheterlabore 2020 plus radiolog./neuroradiol. Angio-Suiten; insgesamt 14.466 Großgeräte in Krankenhäusern (2022). MPE-Pflicht betrifft v. a. Angioanlagen mit Durchleuchtung/Intervention | geschätzt |
| MPE-Bedarf ³⁴ | Personalschlüssel 0,06 VZÄ/CT und 0,08 VZÄ/Interventionsanlage, vgl. medizinphysik.wiki, plus Strukturterm 0,05 VZÄ je Krankenhaus für fixe Mindestbetreuung (Konstanzprüfungen, Einweisungen, Wegezeiten). Beispiel SH: reine Geräterechnung ≈ 5,6 VZÄ – real allein UKSH Kiel + Lübeck 5 VZÄ zzgl. Praxen-MPEs und externe Dienstleister. Flächenländer mit dispergierten kleinen Standorten brauchen also je Anlage mehr MPE-Zeit als der Bundesdurchschnitt | abgeleitet |
| MPE-Zahl je Land ⁵ | Nicht vorhanden. Ärztliche Stellen erhalten Jahresmeldungen zu Geräten/Dosiswerten, aber kein MPE-Personalregister; Fachkundebescheinigungen sind nicht nach Bundesländern veröffentlicht. Echte Zahlen ggf. per Anfrage an Landesbehörden (Zusammenarbeitsnachweise bei der Anzeige nach § 19 StrlSchG) | Datenlücke |
| Geräte-Registrierung | Jede Röntgeneinrichtung (inkl. CT) ist nach § 19 StrlSchG spätestens 4 Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen – die Daten liegen also amtlich vor, werden aber nicht je Bundesland veröffentlicht. Ersatz der Schätzung möglich per Informationsanfrage (IFG) oder über die „Ausstattung nach Bundesländern“ im Destatis-Statistischen Bericht | amtlich, nicht publiziert |
| Rechtsrahmen | § 14 StrlSchG, §§ 131/132 StrlSchV, SSK-Empfehlung 2017 | amtlich |